Um den Betrieb und die Optimierung unserer Webseite sicherzustellen, setzen wir Cookies ein. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

schliessen

AVB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

1.

Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Zu diesem Zeitpunkt wird eine Anzahlung von 200 CHF pro Person fällig. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Abreise zu leisten. Bei Anmeldung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu überweisen.

2.

Annullationsbestimmungen

2.1. Annullation durch den Kunden

Im Fall einer Annullation durch den Kunden gelten die nachfolgenden Annullationsbestimmungen:

bis 91 Tage vor Abreise eine Bearbeitungsgebühr von 200 CHF
90-61 Tage vor Abreise 25% des Reisepreises
60-31 Tage vor Abreise 75% des Reisepreises
ab 30 Tage vor Abreise 100% des Reisepreises.
Bei Nichterscheinen zu den gebuchten Leistungen (no-show): 100% des Reisepreises.

Die Annullation hat schriftlich zu erfolgen, wobei das Datum des Poststempels massgebend ist.

Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

2.2. Annullation durch FUNDSPUREN

2.2.1 Mindestteilnehmerzahl

Die von FUNDSPUREN angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, so ist FUNDSPUREN berechtigt die Reise bis spätestens 35 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Im Falle der Reiseabsage werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet (Ausnahme: die von Ihnen abgeschlossenen Versicherungen). Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

2.2.2 Annullation der Reise, Reiseabbruch

FUNDSPUREN behält sich auch in Ihrem Interesse vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer:innen mit sich bringen.

3.

Programmänderungen, Wechsel der Reiseleitung

Programm- und Hoteländerungen bleiben vorbehalten. Es steht im Ermessen von FUNDSPUREN, einzelne Programmpunkte anzupassen oder den ausgeschriebenen wissenschaftlichen Reiseleiter notfalls durch einen anderen zu ersetzen.

4.

Versicherungen

Der Abschluss einer Reiseversicherung ist obligatorisch und Sache der Teilnehmer:innen. FUNDSPUREN empfiehlt die Leistungsüberprüfung der eigenen Kranken- und Unfallversicherung.

5.

Reisedokumente

Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, ID, usw. sind Sie allein verantwortlich.

6.

Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

FUNDSPUREN haftet für eine fachlich einwandfreie Organisation unserer Reisen und beachten die sorgfältige Auswahl der verschiedenen Leistungsträger (Veranstalter, Busunternehmen, Hotels usw.). FUNDSPUREN haftet nicht für Folgen, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), Fehler von Leistungsträgern, Streiks, Verspätungen oder Verschulden der Reiseteilnehmenden entstehen, oder für Sach- und Vermögensschäden, wenn die Schäden nicht nachweislich von FUNDSPUREN verschuldet worden sind. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung von FUNDSPUREN auf maximal die zweifache Höhe des Reisepreises beschränkt.

7.

Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Fundspuren GmbH . Januar 2023

Newsletter

Vielen Dank!
Oops! Something went wrong while submitting the form.